Hautkrebs-Screening

Hautkrebs-ScreengingAb Juli 2009 werden die Kosten für die Durchführung eines Hautkrebs-Screenings jedes zweite Jahr für Personen, die über 35 Jahre alt sind, als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Die Übernahme der Kosten, für die Hautärzte seit Jahren gekämpft haben, war längst überfällig.

Zu Bemängeln ist bei dieser Regelung der Abstand von zwei Jahren, der für gefährdete Personen zu groß ist, z.B. für Menschen mit erblicher Vorbelastung, für solche mit einer großen Anzahl an Pigmentmalen und für solche, bei denen bereits verdächtige Muttermale entfernt werden mussten.

Die Festlegung der Altersgrenze ist ebenfalls medizinisch nicht vertretbar und sollte herabgesetzt werden.

Ein ganz großer Mangel besteht darin, dass die Dermatoskopie  bei dem Hautkrebs-Screening nicht beinhaltet ist. Zumindest verdächtige Muttermale sollten in der Vergrößerung beurteilt, also mit einem Dermatoskop angesehen werden, um eine Operationsentscheidung fällen zu können.
Zu einem  Hautkrebs-Screening gehört die Inspektion des gesamten Körpers, einschließlich der Ohren, der Hautfalten, der Finger- und Zehenzwischenräume, der Fußsohlen und des behaarten Kopfes sowie der sichtbaren Schleimhäute.
Verdächtige Muttermale werden ggf.  videodermatoskopisch dokumentiert.
Zu dieser Untersuchung sollte auf farbigen Nagellack, Make-up  und aufwendige Frisuren (z.B. mit Toupieren und Haarspray) verzichtet werden.

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Dr. Delventhal

Fachärztin für Haut- und Geschlechtskrankheiten • Allergologie • Phlebologie • ambulantes Operieren

Hermann-Balk-Str. 111a
22147 Hamburg
Tel: 040 - 644 58 58
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Weiterbildung Ästetische Dermatologie an der Charité -  Universitätsmedizin Berlin